Düsseldorf – Beim Kauf von Bikinis oder Unterwäsche wird das Widerrufsrecht von manchen Online-Shops ausgeschlossen. Der Grund: Online-Unternehmen stufen solche Waren mitunter als Hygieneartikel ein.
In diesem Fall haben sie das Recht, das Widerrufsrecht auszuschließen, wenn Käufer solche Artikel öffnen oder ausprobieren. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam, die 20 große Internet-Anbieter befragt hat.
Von den Anbietern arbeitete jeder Zweite mit dieser Kategorie. Die andere Hälfte verzichtete zwar auf eine solche Differenzierung. In den Geschäftsbedingungen von fünf dieser Firmen fanden sich nach Angaben der Verbraucherzentrale aber Formulierungen, die Kunden verunsichern können – zum Beispiel, dass das Öffnen versiegelter Hygieneartikel zum Verlust des Widerrufsrechts führen könne. Was genau als Hygieneware gilt, wird von den Unternehmen jeweils anders definiert.
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(dpa/tmn)